Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsverhältnis

Sobald Sie einen Behandlungstermin telefonisch, per Mail oder direkt mit mir vereinbart haben, entsteht ein Vertrag in Form eines Dienstvertrags §611 ff BGB zwischen mir als Heilpraktikerin und Ihnen. Dies ist unabhängig davon, ob Sie Kassenpatient, Privatpatient oder Selbstzahler sind. Hierfür ist die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (schriftlicher Vertrag) nicht notwendig. Ich stelle Ihnen im Gegenzug meine Praxisräume, meine Arbeitszeit, Behandlungsmaterialien und ausreichend Behandlungszeit zur Verfügung. Ich erhalte von Ihnen das für die Behandlung vereinbarte Honorar.

Termin-Absage

Ich bitte Sie, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, diesen möglichst rechtzeitig abzusagen. Dann habe ich die Möglichkeit, den Termin noch anderweitig zu vergeben. Sagen Sie Behandlungstermine werktags mindestens 48 Stunden vorher ab, dann entstehen keine Kosten für Sie. Ein Beispiel: Sie haben einen Termin am Montag um 9.00 Uhr, dann ist eine Absage für Sie bis zum Donnerstag davor, um 9.00 Uhr kostenfrei.

Ausfall Honorar

Lt. § 615 BGB habe ich die Möglichkeit, kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine in Rechnung zu stellen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich, auch weil dies in der letzten Zeit häufig vorgekommen ist, nicht rechtzeitig abgesagte Termine, die ich nicht anderweitig vergeben konnte, mit 60,00 - 85,00 Euro je nach vereinbarten Kosten in Rechnung stellen werde. 

Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund der Absage.

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